Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Kletterpark Boltenhagen, Am Priestersee 27, 23968 Gägelow und den Nutzern des Kletterpark Boltenhagen, Ostseeallee 101. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Nutzung des Parcours des Kletterpark Boltenhagen. 

2. Der Nutzer erklärt durch Zahlung der Nutzungsgebühr und betreten der Fläche des Kletterpark Boltenhagen sein Einverständnis mit diesen AGB.

§2 Benutzung und Benutzungsberechtigung

1. Die Nutzung des Kletterparks Boltenhagen sowie seine Angebote sind kostenpflichtig. Die Preise für die Nutzung des Kletterparks Boltenhagen sowie dessen Angebote ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Der Kletterpark Boltenhagen hat zu den vorgegebenen und am Eingang aushängenden Öffnungszeiten geöffnet. Sollte aufgrund von z.B. Feuer, Sturm, Gewitter der Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen eingestellt werden, wird in diesem Falle der Eintrittspreis ab einer vollen Stunde Zeitguthaben anteilig zurückerstattet. Beendet ein Nutzer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

2. Jeder Nutzer muss an der praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Kletterparks Boltenhagen teilnehmen.

3. Der Kletterpark Boltenhagen ist für alle Kletterer ab 5 Jahren begehbar. Für das Klettern von minderjährigen Personen gilt die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

4. Bei minderjährigen Teilnehmern oder Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern haben die volljährigen aufsichtführenden Personen dafür einzustehen, dass die Einhaltung der AGB, der Sicherheitshinweise sowie der Verhaltensregeln von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt werden. Die Aufsichtführende Person haftet gegenüber dem Kletterpark Boltenhagen für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht werden. Der Kletterpark Boltenhagen darf nur dann benutzt werden, wenn die aufsichtführende Person die Einwilligungserklärung für eine Veranstaltung mit Minderjährigen ausgefüllt und unterschrieben hat. 

5. Das Klettern im Kletterpark Boltenhagen ist für Schwangere, für gesundheitlich eingeschränkte oder unter Medikamenten-, Alkohol- und Drogeneinfluss Stehende aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

6. Aus Sicherheitsgründen darf der Klettergast maximal 100 kg wiegen.

§ 3 Kindergeburtstage, Schüler und Auszubildende, Teamevents und ähnliche Veranstaltungen

1. Der Kletterpark Boltenhagen bietet Kindergeburtstage, Veranstaltungen für Schüler und Auszubildende sowie Teamevents an.

2. Die Anmeldung zu einer solchen Veranstaltung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die Anmeldung ist wirksam mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Buchenden.

3. Die Gebühr für die Veranstaltung ist mit Beginn der Veranstaltung fällig. Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung vor Ort oder nach der Veranstaltung nach Rechnungstellung. Der Leistungsumfang der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen.

4. Bei der Veranstaltung „Kindergeburtstag“ bestätigt der Buchende bzw. die Aufsichtführende Person, dass für alle von dieser Person angemeldeten minderjährigen Teilnehmer eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, die zur Teilnahme an der Veranstaltung „Kindergeburtstag“ in dem Kletterpark Boltenhagen berechtigt. Die aufsichtführende Person erklärt ferner, dass sie die Aufsicht über die ihr anvertrauten minderjährigen Teilnehmer übernimmt.

5. Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen bestätigt der Buchende bzw. die Aufsichtführende Person, dass für alle von dieser Person angemeldeten minderjährigen Teilnehmer eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, die zur Teilnahme an der Veranstaltung in dem Kletterpark Boltenhagen berechtigt. Die aufsichtführende Person erklärt ferner, dass sie die Aufsicht über die ihr anvertrauten minderjährigen Teilnehmer übernimmt. Die unterschriebenen Erlaubnisse werden dem Kletterpark Boltenhagen zu Beginn der Veranstaltung übergeben.

6. Bei Veranstaltungen mit volljährigen Teilnehmern bestätigt der Buchende, dass für alle teilnehmenden Personen eine Erlaubnis für die jeweilige Veranstaltung sowie eine Unterschrift für die AGB und die Verhaltensregeln vorliegt. Die entsprechenden Dokumente werden dem Kletterpark Boltenhagen zu Beginn der Veranstaltung übergeben.

§ 4 Ausrüstung

 

1. Das Klettern im Kletterpark Boltenhagen ist nur mit der ausgeliehenen Ausrüstung zulässig.

2. Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Personals des Kletterparks Boltenhagen benutzt werden. Die ausgeliehene Ausrüstung darf während der Begehung des Kletterparks Boltenhagen von dem Kletterer selbständig an- und abgelegt werden. Nach jedem Anlegen ist die Richtigkeit vor dem Klettern von einem Mitarbeiter des Kletterparks Boltenhagen zu überprüfen.

3. Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach der vorgegebenen Kletterzeit wieder zurückgegeben werden. Für die Rückgabe der Ausrüstung besteht ein Zeitfenster von 30 Minuten nach Ablauf der gebuchten Kletterzeit. Bei Zeitüberschreitung von über 30 Minuten nach der gebuchten Kletterzeit muss anteilig nachgezahlt werden. 

§5 Hausordnung

 

1. Die Innen- sowie Außenanlage des Kletterparks Boltenhagen sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (insbesondere Zigarettenkippen und Kaugummis) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

2. Hunde dürfen auf dem Gelände des Kletterparks Boltenhagen nur angeleint mitgenommen werden.

3. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden.

4. Offenes Feuer ist nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle im Außengelände zulässig.

5. Das Mitführen von Rucksäcken beim Klettern ist im Kletterpark Boltenhagen nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit Schließfächer für Wertsachen gegen ein Pfand zu benutzen. Zusätzlich sind Kisten an der Kassenhütte aufgestellt, in die die Nutzer ihre Rücksäcke / Taschen etc. legen können. Diese Kisten werden nicht beaufsichtigt. Der Kletterpark Boltenhagen haftet nicht für den Verlust der Sachen.

§ 6 Sorgfalt und Risiken

 

1. Das Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.

2. Während des Kletterns dürfen keine losen Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Taschenmesser, Feuerzeuge, etc. mitgeführt werden. Handys und/oder Kameras dürfen mitgeführt werden. Diese Gegenstände müssen allerdings sicher am Körper getragen werden und dürfen nicht auf Personen am Boden fallen.

3. Lange Haare müssen zusammengebunden sein, sonst können sich die Haare beim Klettern verfangen. 

4. Weiterhin ist festes Schuhwerk zu tragen.

5. Jeder hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Teilnehmer hat damit zu rechnen, dass er durch andere oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte. Er hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 

§ 7 Haftung

 

1. Der Aufenthalt und die Benutzung des Kletterparks Boltenhagen erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung unter Beschränkung der Haftung des Kletterparks Boltenhagen.

2. Der Kletterpark Boltenhagen haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

3. Der Kletterpark Boltenhagen haftet nicht im Falle leichter oder einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Öffnungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Kardinalpflichten handelt. Kardinalpflichten sind vertragswesentliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

4. Die Haftung des Kletterparks Boltenhagen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüssen unberührt.

Verhaltensregeln

 

1. Du bist verpflichtet, an der praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen unseres Kletterparks teilzunehmen. Unserem geschulten Personal ist bezüglich des Kletterns, der Sicherheit und der persönlichen Schutzausrüstung jederzeit Folge zu leisten.

 2. Klettere nur, wenn Du gesundheitlich dazu in der Lage bist. Insbesondere ist das Klettern für Schwangere, für gesundheitlich eingeschränkte oder unter Medikamenten-, Alkohol-, und Drogeneinfluss Stehende aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Weiterhin darfst Du aus Sicherheitsgründen nur maximal 100 kg wiegen.

3. Trinke ausreichend vor und während Du kletterst. Du darfst auch mit angelegtem Klettergurt trinken.

4. Trage keine losen Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Taschenmesser, Feuerzeuge etc. mit, während Du kletterst. 

5. Handys/Kameras darfst Du mitführen, wenn Du möchtest. Dies musst Du eigenverantwortlich entscheiden. Beim Mitführen müssen diese dann sicher am Körper getragen werden und dürfen nicht auf Personen am Boden fallen. 

6. Du darfst nicht ungefragt Nahaufnahmen von unseren Mitarbeitern oder Dir fremden Klettergästen machen. Umgekehrt dürfen wir von unseren Klettergästen auch ungefragt keine Nahaufnahmen machen. 

7. Lange Haare müssen zusammengebunden sein, sonst können sich die Haare beim Klettern verfangen. Festes Schuhwerk ist zu tragen.

8. Die Kisten an der Kassenhütte werden nicht beaufsichtigt. Der Kletterpark Boltenhagen haftet nicht für den Verlust von Gegenständen.

9. Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Betreibers benutzt werden und ist von dem Personal an- und abzulegen. Nach jedem Anlegen ist die Richtigkeit vor dem Klettern von einem Mitarbeiter des Kletterparks Boltenhagen zu überprüfen. Die Ausrüstung ist innerhalb von 30 Minuten nach Ablauf der Kletterzeit zurückzugeben. Bei Zeitüberschreitung ist eine anteilige Nachzahlung fällig. 

10. Du darfst zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein. Beide Karabiner sind einzuhängen. Beim Umhängen muss immer ein Sicherheitskarabiner eingehängt bleiben.

11. Bevor Du mit den Füßen den Boden verlässt, müssen beide Karabiner am Element gesichert sein, damit das durchlaufende System greift. Pro Plattform dürfen sich nur 3 Personen und pro Element nur 1 Person aufhalten. Beachte hierbei auch bitte die aktuell geltenden AHA-Regeln aufgrund der Corona-Pandemie.

12. Das Schleifen der Karabiner auf dem Boden im Dreck, oder im Sand ist strengstens untersagt!

13. Das Rauchen und auf Toilette gehen im Klettergurt ist verboten! Du kannst Dir jederzeit die Ausrüstung ablegen und bekommst diese danach wieder. Nach jedem Anlegen ist die Richtigkeit vor dem Weiterklettern von einem Mitarbeiter des Kletterparks Boltenhagen zu überprüfen.

14. Bei Feuer, Sturm, Gewitter etc. muss der Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen eingestellt werden. In diesem Falle wird der Eintrittspreis ab einer vollen Stunde Zeitguthaben anteilig zurückerstattet. Beendest Du den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.